Bei stetig wachsender Zahl ansässiger Umzugsfirmen allein im Raum Berlin & Brandenburg dürfte die Wahl nicht leicht fallen.
Als erstes sei zu sagen, dass der Billigste nicht immer der Beste sein muss. Hinzu kommen immer wieder windige Geschäftemacher, die das große Geld wittern, diese "Unternehmen" (sofern Sie im Besitz eines Gewerbes sind) verfügen teilweise noch nicht einmal über die erforderlichen Berechtigungen und Lizenzen für Transportleistungen, darüber hinaus fehlt meist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Sie sollten sich folgende Frage stellen:
Hat das Unternehmen eine Erlaubnis für Transportleistungen und die dazugehörige Haftpflichtversicherung?
Die Erlaubnispflicht begründet sich im §3 des Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), dieser hat zur Folge, dass ein Umzugsunternehmer, der Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht für seine Transporte einsetzt, bei der zuständigen Behörde für Ordnungsahngelegenheiten eine so genannte Güterkraftverkehrserlaubnis oder EU-Lizenz beantragen muss.
Dies ist in unserem Dafürhalten sehr wichtig, schließlich vertrauen Sie dem Unternehmen persönliche und wertvolle Gegenstände an und haben ein Recht darauf, sicher zu gehen, dass das beauftragte Unternehmen für den Transport Ihrer Gegenstände überhaupt geeignet ist.
Sichern Sie sich in Ihrem eigenen Interesse ab und lassen sich die Güterkraftverkehrserlaubnis des Unternehmers vorlegen, bevor Sie den Auftrag durch Ihre Unterschrift erteilen.
Der ausgewählte Umzugsunternehmer sollte Mitglied in einem Unternehmerverband des Transportgewerbes sein.
Verbandsangehörigkeit
Diese Verbände sind Garanten dafür, dass das in betrachtgezogene Unternehmen einer guten Beratung und Betreuung unterliegt. Des weiteren sind zufriedene Kunden aus der Vergangenheit immer gute Anzeichen für die qualitative Arbeit eines Unternehmens. Eine weitere Möglichkeit ist, den Firmennamen zu googeln (Firmenname im Suchfeld bei Google.de eingeben), dies bringt manchmal Unerwartetes zum Vorschein (Forenbeiträge, Presseartikel etc.).
In erster Linie erkennen Sie unseriöse Umzugsunternehmen an der Art Ihrer Anzeigengestaltung. "Beispiel: Billig-Umzug im Raum Berlin 2 Mann 199€". Hier sollten Sie Vorsicht walten lassen. In den meisten Fällen ist hier mit Ärger und Enttäuschungen zu rechnen. Mit so- genannten "Billigumzügen, Blitzschnell Umzügen etc." werben diese Unternehmen meist in Tageszeitungen und lokalen Anzeigeblättern oder auch durch den Einwurf von Handzetteln in Briefkästen.
Darüber hinaus machen diese Unternehmen im Bezug auf Unternehmenswerbung eher einen provisorischen und laienhaften Eindruck.
„Der erste und äußere Eindruck sagt viel über das Unternehmen aus.“
Solche Umzugsunternehmen zeichnen sich in der Regel durch Ungenauigkeit und Unzuverlässigkeit aus, oft erfolgt die Abgabe eines Angebotes an den Kunden nur telefonisch oder mündlich, ohne dies schriftlich zu quittieren.
Eine ausführliche, bedarfs- & fachgerechte Umzugsberatung ist in den meisten Fällen weder gewährleistet noch aufgrund der Erfahrung möglich.Fragen Sie das Unternehmen nach einer Mitgliedschaft und entsprechende Referenzen! Fragen Sie Ihre Verwandten und Freunde nach eventuellen Erfahrungen. Zufriedene Kunden sind immer ein gutes Zeichen für eine Qualitative Arbeit!
Grundsätzlich sollten Sie von solchen Unternehmen Abstand nehmen, die beispielsweise nur mit einer kostenlosen Abgabe eines Umzugsangebotes ausdrücklich werben. Dieser Vorgang ist in allen Umzugsunternehmen üblich und daher kein Werbegrund, geschweige denn ein Zeichen von besonderer Qualität. Außerdem sollte man darauf achten, ob das gefragte Unternehmen mit einem Preisangebot wirbt (z.B. 11 €/ Std). Dies entspricht einem Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs mit der Wirkung , den Kunden über die tatsächlichen Kosten für Fahrzeug, Packmaterialien, Versicherung u.ä. hinweg zu täuschen.
Im Bereich Umzugsservice und Umzugstipps können Sie sich weitere wertvolle Vorlagen für die Umzugsplanung downloaden oder ausdrucken.
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