Umzugsgutversicherung

Hier wird unterschieden zwischen gesetzlicher Haftung und zusätzlicher Versicherung.

Die gesetzliche Grundhaftung für Umzugsgut liegt bei exakt 620,00 € pro Kubikmeter Umzugsgut. Das heißt, bei einem Umzugsvolumen von 50 Kubikmetern beträgt die Höhe dieser Grundhaftung 31.000 Euro. Bis zu dieser Höhe wären Schäden gedeckt, die im Verantwortungsbereich des Umzugsunternehmens einträten.

Vorsicht vor unseriösen Umzugsunternehmen

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Unternehmen, die nur mit kleinen Transportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen (die so genannte „Sprinter-Klasse“) unterwegs sind, unterliegen meist nicht den Regelungen des Güterkraftverkehrsgesetzes.

Diese Unternehmen sind daher auch nicht zu einer Versicherung verpflichtet. Die Haftungsregeln des Gesetzes laufen hier ins Leere. Mit etwas Pech bleiben Sie bei einem Schaden auf dem entstandenen Kosten sitzen.

Umzüge in Eigenregie? So genannte "Do it yourself Umzüge" sparen zwar Kosten, allerdings nur auf dem ersten Blick. Wenn Sie in Eigenregie und mit der Hilfe von Verwandten und Freunden umziehen, haben Sie keinen Versicherungsschutz. In einem Schadensfall müssen Sie sich entweder bei den Helfern schadlos halten, da auch die private Haftpflicht der Helfenden hier nicht einspringt (wer will aber die Helfer auch noch finanziell zur Rechenschaft ziehen, man ist ja eigentlich dankbar und möchte die Freundschaft oder das gute Verhältnis nicht belasten) oder den Schaden selbst tragen müssen, da auch die eigene Hausratversicherung im Normalfall diese Fälle ausschließt. Sollte also der teure neue Fernseher beim Tragen herunterfallen und in Scherben enden, werden Sie wohl aus dem eigenen Geldbeutel ein neues Gerät kaufen müssen.

Schäden an von Ihnen selbst verpacktem Umzugsgut sind lt. § 451 g Handelsgesetzbuch grundsätzlich nicht gedeckt. Wenn hingegen das Umzugsunternehmen verpackt hätte, wären sie im Rahmen der Grundhaftung versichert und das Unternehmen müsste Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen!

Tipp:
Die Grundhaftung bezieht sich immer auf den Zeitwert des Umzuggutes. Sie ersetzt keine Schäden, die trotz der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abzuwenden war, die also aufgrund so genannter "unabwendbarer Ereignisse“ einträten (zum Beispiel Fahrzeugverlust durch Brand in einem Straßentunnel, die Verursachung eines Unfalls durch eine Dritten, der nicht festgestellt werden kann und bei bei dem das Möbeltransportfahrzeug und die Ladung beschädigt werden, Unfall durch Blitzeis oder ähnliche Fälle).

Zusätzliche Umzugsguttransportversicherung

Haben Sie das Gefühl, dass die Versicherungshöhe der Grundhaftung nicht ausreicht, benötigen Sie eine zusätzliche Umzugsguttransportversicherung. Mit einer Umzugstransportversicherung kann ein höherer Wert versichert werden als bei der Grundhaftung, es kann der Hausrat nicht nur zum Zeitwert, sondern zum Wiederbeschaffungswert versichert werden. Wenn sie wider Erwarten doch einmal Schäden beim Umzug feststellen, halten Sie unbedingt die Fristen zur Schadensreklamation ein. Ihr Umzugsberater wird Sie ausführlich über die Grundhaftung informieren und Sie über die Möglichkeiten einer weitergehenden Versicherung beraten. Die zusätzliche Umzugsguttransportversicherung deckt auch Schäden, die durch das so genannte „unabwendbare Ereignis“ eintreten. Die Höhe richtet sich nach Ihrer Wertangabe. Sie kann entweder zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert) oder zum Zeitwert des Hausrates abgeschlossen werden.

Möbel und technische Einrichtungsgegenstände verlieren rapide an Wert. Viele Umziehende überschätzen den Zeitwert Ihrer Wohnungseinrichtung. Um bei einem Verlust des Hausrates nicht hohen materiellen Schaden zu erleiden, empfiehlt sich daher der Abschluss einer zusätzliche Umzugsguttransportversicherung zum Wiederbeschaffungswert (auch "Neuwertversicherung" genannt). Die Kosten dafür sind vergleichsweise gering. Die zusätzliche Umzugsguttransportversicherung deckt aber immer nur den tatsächlichen Schaden. Immaterielle Werte können nicht ersetzt werden. Es zählt der tatsächliche Wert des beschädigten Gutes. Schäden an Gegenständen, die Sie selbst verpackt haben, können auch durch die Transportversicherung nicht ersetzt werden. Kunstgegenstände, Antiquitäten und ähnliches können gesondert versichert werden.

Wichtige Fristen

Wenn es beim Umzug zum Schaden kommt sind unbedingt die Fristen einzuhalten.

Kommt es zu Schäden, ist es wichtig die Fristen für die Schadensmeldung einzuhalten. Am besten ist, nach dem Entladen des Lkw und dem Einräumen der Möbel erst einmal tief durchzuatmen. Nehmen Sie sich die Zeit, mit dem Teamleiter der Umzugsmannschaft einmal in aller Ruhe durch die neue Wohnung zu gehen und sich alles genau anzusehen. Vermerken Sie Reklamationen gleich auf dem Arbeitsschein, bzw. dem gesonderten Abnahmeprotokoll. Auf dem Abnahmeprotokoll vermerkte Schäden gelten als gemeldet. Lassen Sie sich eine Durchschrift des Scheines geben. Für weitere Schäden gilt: Offen ersichtliche Schäden müssen spätestens am Tag nach dem Umzug schriftlich angezeigt werden.

Der Schaden ist zu beschreiben ("Esszimmertisch beschädigt" reicht also nicht, "Kratzer im Tischbein des Esszimmertisches" beschreibt den Schaden). Der Gesetzgeber hat die Schriftform vorgesehen.

Telefonische Schadensmeldungen reichen also nicht! Für so genannte "verdeckte", also nicht offen ersichtliche Schäden gilt, dass der Schaden spätestens 14 Tage nach dem Umzug angezeigt sein muss. Es gelten die gleichen formalen Kriterien wie bei den offen ersichtlichen Schäden. Die Fristen gelten für Schadensreklamationen sowohl wenn Sie eine Transportversicherung abgeschlossen haben, als auch wenn Sie sich nur auf unsere Grundhaftung verlassen.

Werden die Fristen überschritten, wird die Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen.

Die Aufnahme der Schäden auf dem Arbeitsschein ist eine Tatsachenfeststellung, sie stellt keine Schuldanerkenntnis des Unternehmers dar. Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie vor dem Umzug sorgsam die Versicherungsbedingungen lesen. In aller Regel ist bei Umzügen der Hausrat zwar für einen gewissen Zeitraum am alten und am neuen Wohnort versichert, nicht jedoch während des Umzuges selbst. Bei einem Schaden hilft in diesen Fall eine gesonderte Umzugsguttransportversicherung.

Im Bereich Umzugsservice und Umzugstipps können Sie sich weitere wertvolle Vorlagen für die Umzugsplanung downloaden oder ausdrucken.

Umzugscheckliste

Vor dem Umzug