Das einzigste was Sie jetzt noch erwartet sind einige Behördengänge. Aber das schönste daran ist, je eher Sie damit anfangen desto früher haben Sie Ihre Ruhe.
Hier sollten Sie sich innerhalb von 14 Tagen anmelden bzw. ummelden. Vergessen Sie nicht Ihre Abmeldebescheinigung, Mietvertrag, Personalausweis und Reisepass, wenn vorhanden. Lassen Sie die Anmeldefrist verstreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Auto- und Kradbesitzer müssen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Ihre neue Anschrift mitteilen, dazu brauchen Sie Ihre Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Personalausweis, Kfz-Schein 1 und 2 sowie die letzte Tüv und AU Bescheinigung. Ziehen Sie in ein anderes Bundesland, muss das jeweilige Fahrzeug nicht abgemeldet werden. Es reicht eine Ummeldung, wobei hier ein "Standortwechsel" angekreuzt wird.
Weitere Anmeldungen oder Ummeldungen am neuen Wohnort:
Im Bereich Umzugsservice und Umzugstipps können Sie sich weitere wertvolle Vorlagen für die Umzugsplanung downloaden oder ausdrucken.
Gern beraten wir Sie in Ihren Umzugsfragen:
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