Nach dem Umzug

Das gröbste ist geschafft, jetzt geht es nur noch um Kleinigkeiten.

Das einzigste was Sie jetzt noch erwartet sind einige Behördengänge. Aber das schönste daran ist, je eher Sie damit anfangen desto früher haben Sie Ihre Ruhe.

Einwohnermeldeamt

Hier sollten Sie sich innerhalb von 14 Tagen anmelden bzw. ummelden. Vergessen Sie nicht Ihre Abmeldebescheinigung, Mietvertrag, Personalausweis und Reisepass, wenn vorhanden. Lassen Sie die Anmeldefrist verstreichen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Kfz-Zulassungsstelle

Auto- und Kradbesitzer müssen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Ihre neue Anschrift mitteilen, dazu brauchen Sie Ihre Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, Personalausweis, Kfz-Schein 1 und 2 sowie die letzte Tüv und AU Bescheinigung. Ziehen Sie in ein anderes Bundesland, muss das jeweilige Fahrzeug nicht abgemeldet werden. Es reicht eine Ummeldung, wobei hier ein "Standortwechsel" angekreuzt wird.

Anmeldungen Energie

  • Strom
  • Gas
  • Wasser
  • Fernwärme

Weitere Anmeldungen oder Ummeldungen am neuen Wohnort:

  • Kindergarten
  • Krankenkasse
  • Finanzamt
  • Bank
  • Versicherungen
  • etc.

Im Bereich Umzugsservice und Umzugstipps können Sie sich weitere wertvolle Vorlagen für die Umzugsplanung downloaden oder ausdrucken.

Während des Umzugs

Wahl der Umzugsfirma