Der Umzugsberater hat Sie bereits besucht? Das Umzugsvolumen steht fest, die Leistungen wurden besprochen und abgestimmt?
Wunderbar, jetzt erhalten Sie ein Umzugsangebot das transparent und verständlich sein sollte. Das Umzugsangebot teilt den Umzug in sinnvolle Abschnitte auf, um den Inhalt besser darzustellen.
Der besprochene Leistungsumfang sollte genauestens dargelegt sein. Mehrleistungen wie die Demontage von Möbel und das verpacken der persönlichen Gegenstände muss ebenfalls dokumentiert sein.
Aufgrund der vorher gefertigten Umzugsgutliste, kann das Umzugsunternehmen von dem Volumen auf die ungefähre Dauer des Umzugs schließen. Die gesamte Dauer wird immer für jede volle Stunde angegeben. Sie sind der Auffassung das der Umzug zu lange dauert? Holen Sie sich mindestens 3 Umzugsangebote ein und vergleichen Sie diese untereinander.
Hierbei sollte nicht der Endpreis ausschlaggebend sein, vielmehr die beschriebenen Leistungen in Verbindung mit dem Endpreis sind entscheidend für einen Zuschlag.
Die Preise für Mehrleistungen können sich von den normalen Stundensätzen unterscheiden. Bestehen Sie darauf das die Preise für Mehrleistungen unbedingt angegeben werden.
Siehe hierzu Umzugsgutversicherung
Bei Umzügen beträgt die gesetzliche Grundhaftung bei 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsvolumen. Das heißt, bei einem Umzugsvolumen von 50 Kubikmetern beträgt die Höhe dieser Grundhaftung 31.000 Euro. Bis zu dieser Höhe wären Schäden gedeckt, die in den Verantwortungsbereich lägen. Alles weitere finden Sie in den jeweiligen Haftungsbedingungen des Umzugsunternehmens.
Anders als bei einem unabwendbaren Ereignis!. Dieses Ereignis tritt dann ein, falls Schäden entstehen, die nicht in der Verantwortung des Umzugsunternehmens liegen. Dazu zählen Naturgewalten, wie Blitzeis, Feuer, Hagel oder die Verursachung von Schäden durch Dritte. Hier sind Sie nur versichert wenn Sie eine zusätzliche Umzugsguttransportversicherung abschließen.
Wundern Sie sich nicht, wenn das Umzugsunternehmen am Ende BAR bezahlt werden möchte. In der Umzugsbranche ist es üblich nach getaner Arbeit abzurechnen. Auch möglich ist, das Sie im voraus einen Teil (50%) der Gesamtsumme anzahlen müssen, die Restzahlung wird dann bei Umzugsabschluss getätigt.
Beachten Sie die jeweiligen AGB`s, rechtlich bindend sind keine selbst gestrickten Ausfertigungen. Es existieren fertige Unterlagen seitens der Transport und Umzugsverbände, diese Exemplare berücksichtigen beide Geschäftspartner gerecht.
Im Bereich Umzugsservice und Umzugstipps können Sie sich weitere wertvolle Vorlagen für die Umzugsplanung downloaden oder ausdrucken.
Gern beraten wir Sie in Ihren Umzugsfragen:
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