Die Halteverbotszone ist ein Mittel, um zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Bereich die Verkehrsteilnehmer am parken in diesem Bereich zu hindern. Gründe hierfür können Baumaßnahmen, Umzüge oder Instandsetzungen an Fassaden sein. Um eine solche Halteverbotszone einzurichten, bedarf es vorab einer Genehmigung die Sie bei dem örtlich zuständigen Ordnungsamt beantragen können.
ACHTUNG!
Unterlassen Sie es in jedem Fall Gegenstände jeglicher Art, wie Mülleimer oder Europaletten auf die Fahrbahn oder den Gehweg zu stellen. Dies ist nicht erlaubt und erfüllt den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Zum anderen haftet bei einem dadurch verursachten Unfall derjenige, der die Gegenstände aufgestellt hat, in vollem Umfang.
Folgende Leistungen bieten Ihnen Umzugsunternehmen um eine Halteverbotszone für Sie einzurichten. Selbstverständlich unabhängig davon ob Sie einen Umzugsauftrag erteilen oder nicht.
Die Höhe der Gebühr ist von Stadt zu Stadt verschieden und hängt maßgeblich von der Art und Dauer des Halte- / Parkverbots ab. Preise beginnen ab 20,00 €.
Im Preis für das Halteverbot ist nur die Genehmigung enthalten, die Schilder (Verkehrzeichen) müssen selbst organisiert und aufgestellt werden. Wenn Sie die Halteverbotszone von einem Umzugsunternehmen realisieren lassen, sind in dem Preis die Beschilderung und die Aufstellung bereits enthalten.
Die Haltverbotszeichen sind spätestens 72 Stunden vor ihrem Inkrafttreten aufzustellen, um die Rechtswirksamkeit gegenüber der Verkehrsteilnehmer zu erzielen.
Im Bereich Umzugsservice und Umzugstipps können Sie sich weitere wertvolle Vorlagen für die Umzugsplanung downloaden oder ausdrucken.
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