Schwertransporte sind immer wieder ein Ereignis, jeder möchte hautnah dabei sein. Männer strahlen wie kleine Kinder, wenn ein Schwerlastkran eine Last anhebt die das 100fache seines eigenen PKW`s bedeuten. Die Technik findet Anwendung um Transformatoren, Kessel oder Windkrafträder an die richtige Position zu verbringen. Dieses Spektakel ist äußerst interessant und schön mit anzusehen.
Unterschieden werden 4 Schwertransportarten:
Diese besonderen Schwertransporte verursachen eine überdurchschnittlich hohe Straßenbeanspruchung und bedürfen daher eine Ausnahmegenehmigung. Diese Ausnahmegenehmigung ist beim örtlich zuständigen Ordnungsamt zu beantragen. Je nach Abmessung des Schwertransportes (Zugmaschine + Auflieger + Ladung) sind eigene Begleitfahrzeuge oder die Begleitung durch die Polizei erforderlich bzw. vorgeschrieben.
Schwertransporte werden in der Regel nur zu bestimmten Zeiten genehmigt. Während der Ferien beispielsweise ist die Benutzung bestimmter Bundesautobahnen grundsätzlich untersagt und somit völlig ausgeschlossen. Genaueres erfahren Sie von Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Schwertransportunternehmen in Deutschland besitzen üblicherweise eine Dauergenehmigung für solche Schwertransporte, diese Genehmigungen werden für ein Jahr im voraus beim zuständigen Ordnungsamt beantragt. Diese Genehmigung ist fest auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt, der Auflieger steht gesondert in einer Anlage zur s.g. Dauergenehmigung. Sofern solch ein Schwertransport ansteht wird wenn nötig nur noch die Polizei rechtzeitig informiert und schon kann es los gehen.
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