Gefahrguttransporte

Gefahrguttransporte werden nur zur Gefahr wenn unachtsam verfahren wird!

Internationale und nationale Vorschriften und Bestimmungen regeln in Deutschland die Gefahrgutverordnungen für Straße, Eisenbahn, See- und Binnenschifffahrt (GGVS, GGVE, GGVSee, GGVBinSch).

Die jeweiligen Verordnungen regeln den Transport gefährlicher Substanzen die giftige, explosive oder entzündbare Eigenschaften vorweisen. In diese Kategorie gehören insbesondere Heizöl und Sprengstoffe und Laugen.  Zusätzlich sind seit 1991 alle Betriebe, die mehr als 50 t Gefahrgut im Jahr befördern und verarbeiten dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu beschäftigen, der für die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften verantwortlich ist. Darüber hinaus überwacht der Gefahrgutbeauftragte die Kompetenzen der jeweiligen Mitarbeiter.

Unternehmen die Gefahrengüter transportieren sollten Kompetenzen in diesem Bereich vorweisen können.

  • Fahrzeuge verfügen über eine Gefahrgutausrüstung?
  • Fahrer besitzen einen ADR-Schein?
  • Nachweisliche Schulungen und Weiterbildungen? 

Gefahrguttransporte

Unternehmen die Gefahren einschätzen können.

  • Firma 1
  • Firma 2
  • Firma 3
  • Firma 4

Im Bereich Umzugsservice und Umzugstipps können Sie sich weitere wertvolle Vorlagen für die Umzugsplanung downloaden oder ausdrucken.

Schwertransporte

Umzugsservice